Gesetzgebung
Nach der schweizerischen Sprenggesetzgebung sind folgende Regeln einzuhalten. Um Feuerwerke der Kategorie F4 abbrennen zu können, ist es notwendig:
- Ein Verwendungsberechtigung zu besitzen
- Ein Erwerbsschein zu beantragen
Die Verwendungsberechtigung:
Nur der verantwortliche Abbrenner muss im Besitz dieses Ausweises sein.
Es gibt 2 verschiedene Kategorien: FWA und FWB.
Der Erwerbsausweis:
Der Erwerbsausweis kann bei der kantonalen Behörde beantragt werden.
Eine kantonale Abbrandbewilligung ersetzt den Erwerbsausweis.
Rechte und Einschränkungen
Kurs und Ausweis FWA
- Ausschliesslich im Freien¹.
- Erlaubt das Verbrennen von gebrauchs- und anzündbaren Produkten wie Batterien und Kerzen (Bomben darin unterzubringen ist verboten).
- Die maximale explosive Masse (NEM) der Kategorie F4 ist 50kg Netto, Produkte der Kategorie F1 bis F3 sind jedoch grenzenlos erlaubt.
- Maximales Kaliber: ø75 mm.
- Der Transport der Gefahrengüter ist in der ADR/SDR Gesetzgebung geregelt. (max. 20 kg netto explosiv Masse (NEM), 1’000 Punkte - Regel).
Kurs und Ausweis FWB
- Ausschliesslich im Freien¹.
- Keine Gewichtsobergrenze.
- Keine Kaliberobergrenze.
- Alle Sorten von Produkten der Kategorie F4 sind erlaubt.
- Gilt als ADR/SDR Ausweis für den Transport von Gefahrengütern ohne Einschränkung (mit entsprechenden ausgerüstetem und bewilligtem Fahrzeug).
Zulassungsvoraussetzung an den Kursen und Prüfungen
FWA Ausweis
- Der FWA Kurs muss besucht werden, um an die Prüfung zugelassen zu werden.
- Volljährig.
- Vertrauenswürdig².
FWB Ausweis
- Kandidat ist im Besitz des FWA Ausweises
- Vertrauenswürdig²
- Der Kandidat muss bereits im Besitz eines FWA-Ausweises sein um sich für den Kurs einschreiben zu können
Kursorganisation
Kurs und Ausweis FWA
- Der Kurs, inkl. Prüfung, dauert ein Tag.
- Kosten : CHF 450.- für den Kurs und CHF 50.- für die Ausstellung des Ausweises.
Kurs und Ausweis FWB
- Der Kurs, inkl. Prüfung, dauert 4 Tage.
- Kurs- und Prüfungsgebühr: CHF 3'950.- und CHF 50.- Ausweisgebühr
Bemerkungen
- Ein Ausweis (BF) ist nötig für das Abbrennen drinnen von pyrotechnischen Produkten der Kat. T2 (Bühnenfeuerwerk).
- Eine Bewilligung der Kantonspolizei muss eingeholt werden.
- Wenn die Feuerwerke die 50kg Grenze nicht überschreiten oder nicht aus einzeln abgefüllten Bomben bestehen, muss eine Empfehlung einer, von den Behörden akkreditierten Schweizer Firma vorgewiesen werden.
Die Ausweise FWA, FWB und BF sind 5 Jahre ab Prüfungsdatum gültig. Um diese zu verlängern werden Ergänzungsschulungen organisiert.
Zusammenfassung
Kurs und Ausweis FWA
- Batterien und Kerzen, keine Bomben.
- max. 50kg netto aktive Masse (NEM).
- max. ø75mm Kaliber.
- 1 Kurstag, inkl. Prüfung.
- Erneuerung alle 5 Jahre
Kurs und Ausweis FWB
- Keine Gewichts- und Kaliberdurchmessergrenze.
- Der Kandidat muss bereits im Besitz eines FWA-Ausweises sein um sich für den Kurs einschreiben zu können
- 4 Kurstage inkl. Prüfung.
- Erneuerung alle 5 Jahre.
Die Organisation der Kurse ist zentral organisiert und unter der Zuständigkeit des Bundes.
Für mehr Informationen und Anmeldungen für die verschiedenen Kurse kontaktieren Sie bitte:
Schweizerischer Feuerwehrverband
Interessensgemeinschaft Feuerwerk
Morgenstrasse 1, CH-3073 Gümligen
- +41 31 958 81 18
- admin@swissfire.ch
- www.swissfire.ch/Interessensgemeinschaft-feuerwerk