Gesetzgebung

Nach der schweizerischen Sprenggesetzgebung sind folgende Regeln einzuhalten. Um Feuerwerke der Kategorie F4 abbrennen zu können, ist es notwendig:

  • Ein Verwendungsberechtigung zu besitzen
  • Ein Erwerbsschein zu beantragen

Die Verwendungsberechtigung:

Nur der verantwortliche Abbrenner muss im Besitz dieses Ausweises sein.
Es gibt 2 verschiedene Kategorien: FWA und FWB.

Der Erwerbsausweis:

Der Erwerbsausweis kann bei der kantonalen Behörde beantragt werden.
Eine kantonale Abbrandbewilligung ersetzt den Erwerbsausweis.

Verwendungsausweis_d_VS

Rechte und Einschränkungen

Cours et permis FWA

Kurs und Ausweis FWA

  • Ausschliesslich im Freien¹.
  • Erlaubt das Verbrennen von gebrauchs- und anzündbaren Produkten wie Batterien und Kerzen (Bomben darin unterzubringen ist verboten).
  • Die maximale explosive Masse (NEM) der Kategorie F4 ist 50kg Netto, Produkte der Kategorie F1 bis F3 sind jedoch grenzenlos erlaubt.
  • Maximales Kaliber: ø75 mm.
  • Der Transport der Gefahrengüter ist in der ADR/SDR Gesetzgebung geregelt. (max. 20 kg netto explosiv Masse (NEM), 1’000 Punkte - Regel).
Cours et permis FWB

Kurs und Ausweis FWB

  • Ausschliesslich im Freien¹.
  • Keine Gewichtsobergrenze.
  • Keine Kaliberobergrenze.
  • Alle Sorten von Produkten der Kategorie F4 sind erlaubt.
  • Gilt als ADR/SDR Ausweis für den Transport von Gefahrengütern ohne Einschränkung (mit entsprechenden ausgerüstetem und bewilligtem Fahrzeug).

Zulassungsvoraussetzung an den Kursen und Prüfungen

Cours et permis FWA

FWA Ausweis

  • Der FWA Kurs muss besucht werden, um an die Prüfung zugelassen zu werden.
  • Volljährig.
  • Vertrauenswürdig².
Cours et permis FWB

FWB Ausweis

  • Kandidat ist im Besitz des FWA Ausweises
  • Vertrauenswürdig²
  • Der Kandidat muss bereits im Besitz eines FWA-Ausweises sein um sich für den Kurs einschreiben zu können

Kursorganisation

Cours et permis FWA

Kurs und Ausweis FWA

  • Der Kurs, inkl. Prüfung, dauert ein Tag.
  • Kosten : CHF 450.-  für den Kurs und CHF 50.-  für die Ausstellung des Ausweises.
Cours et permis FWB

Kurs und Ausweis FWB

  • Der Kurs, inkl. Prüfung, dauert 4 Tage.
  • Kurs- und Prüfungsgebühr: CHF 3'950.- und CHF 50.- Ausweisgebühr

Bemerkungen

  1. Ein Ausweis (BF) ist nötig für das Abbrennen drinnen von pyrotechnischen Produkten der Kat. T2 (Bühnenfeuerwerk).
  2. Eine Bewilligung der Kantonspolizei muss eingeholt werden.
  3. Wenn die Feuerwerke die 50kg Grenze nicht überschreiten oder nicht aus einzeln abgefüllten Bomben bestehen, muss eine Empfehlung einer, von den Behörden akkreditierten Schweizer Firma vorgewiesen werden.

Die Ausweise FWA, FWB und BF sind 5 Jahre ab Prüfungsdatum gültig. Um diese zu verlängern werden Ergänzungsschulungen organisiert.

Zusammenfassung

Cours et permis FWA

Kurs und Ausweis FWA

  • Batterien und Kerzen, keine Bomben.
  • max. 50kg netto aktive Masse (NEM).
  • max. ø75mm Kaliber.
  • 1 Kurstag, inkl. Prüfung.
  • Erneuerung alle 5 Jahre
Cours et permis FWB

Kurs und Ausweis FWB

  • Keine Gewichts- und Kaliberdurchmessergrenze.
  • Der Kandidat muss bereits im Besitz eines FWA-Ausweises sein um sich für den Kurs einschreiben zu können
  • 4 Kurstage inkl. Prüfung.
  • Erneuerung alle 5 Jahre.

Die Organisation der Kurse ist zentral organisiert und unter der Zuständigkeit des Bundes.

Für mehr Informationen und Anmeldungen für die verschiedenen Kurse kontaktieren Sie bitte:

Schweizerischer Feuerwehrverband

Interessensgemeinschaft Feuerwerk
Morgenstrasse 1, CH-3073 Gümligen

+41 31 958 81 18
admin@swissfire.ch
www.swissfire.ch/Interessensgemeinschaft-feuerwerk